Der kommunale Aufsichtsrat als Unternehmer?

Neun von zehn Stadtwerken sorgen sich laut der aktuellen BDEW/EY-Stadtwerkestudie um die Wirtschaftlichkeit ihres Kerngeschäfts. Ebenso viele können ihre Investitionen nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren. Wer diese Zahlen liest, denkt zuerst an Vorstände und Geschäftsführungen. Weniger häufig fällt der Blick auf das Gremium, das in dieser Lage entscheiden muss. Der Aufsichtsrat.

Die Aufgabe eines kommunalen Aufsichtsrats war lange eine der Aufsicht. Man prüfte Jahresabschlüsse, hörte Berichten des Vorstandes zu, hakte bei Beteiligungen nach. Was ein Stadtwerk zu tun hatte, war weitgehend klar - versorgen, Sparten pflegen, Bilanzen halten. Der Aufsichtsrat sicherte diesen Rahmen ab.

Diese Aufgabe hat sich in den vergangenen Jahren strukturell verändert. Entscheidet ein Stadtwerk heute über den Rückbau seiner Gasnetze, den Ausbau eines Wärmenetzes, die Fusion mit einem Nachbarn oder eine Kapitalzuführung durch den kommunalen Gesellschafter, sind das keine Aufsichtsfragen mehr. Es sind unternehmerische Entscheidungen. Sie fallen zunehmend im Aufsichtsrat.

Kommunale Aufsichtsräte bewegen sich dabei in zwei Rechtsordnungen zugleich. Das Gesellschaftsrecht als Bundesrecht erlaubt unternehmerisches Handeln und verpflichtet zur Verschwiegenheit. Das Kommunalrecht der Länder bindet die wirtschaftliche Tätigkeit an einen öffentlichen Zweck, an demokratische Legitimation und an Berichtspflichten gegenüber dem Rat. Beide Ordnungen sind sinnvoll. Aber sie ziehen in unterschiedliche Richtungen. Genau in dieser Spannung müssen Aufsichtsräte heute Entscheidungen treffen, die weitreichender sind als die, für die die Rolle einmal gedacht war.

So entsteht eine Rolle, die es in dieser Form nicht gab: Der kommunale Aufsichtsrat als Unternehmer, gebunden an die kommunale Verantwortung, aber gefragt als unternehmerischer Entscheider. Er trägt Risiken, die er nicht wie in einem Unternehmen delegieren kann. Er entscheidet über Investitionen, deren Wirkung weit über die Dauer politischer Amtszeiten hinausreicht. Wenn eine Kommune ihrem Stadtwerk Eigenkapital in zweistelliger Millionenhöhe zuführt - Vorgänge, die derzeit an mehreren Orten sichtbar werden - ist das im Kern eine Aufsichtsratsfrage. Die kommunale Verankerung ist dabei alles andere als Beiwerk.

Diese Verschiebung verändert auch die Rolle der Geschäftsführung. Sie muss den Aufsichtsrat nicht nur informieren, sondern in die Lage versetzen, unternehmerisch zu entscheiden. Das verlangt Transparenz, die über Pflichtberichte hinausgeht: Optionen mit ihren Risiken, Alternativen mit ihren Folgen, offene Fragen klar benannt. Nur so kann ein Aufsichtsrat die Verantwortung tragen, die ihm zunehmend zufällt.

Die neue Rolle des Aufsichtsrats verlangt Menschen, die beides mitbringen: das Gefühl für kommunale Verantwortung und den Mut zu unternehmerischen Entscheidungen. Sie verlangt Vorbereitung, wo lange Erfahrung reichte. Und einen Blick, der weiter geht als die nächste Wahlperiode.

Keine Kritik am Bestehenden, sondern eine Beobachtung. Die Anforderungen haben sich verändert. Es stellt sich die Frage, wer sie künftig ausfüllen kann.

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Unternehmens- & Personalberatung Energiewirtschaft
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